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Bestätigung einer .
und Abschluß des Reisevertrages
Die Bestätigung einer .
gilt als Abschluß eines Reisevertrages mit dem Reiseveranstalter
ZanzibarEastCoast. Daraufhin wird eine sofortige nicht rückzahlbare
20 prozentige Anzahlung des Gesamtpreises erbeten. Bis zum
Empfang der Zahlung bleibt die Korrespondenz lediglich ein
Kostenvoranschlag, der Preisänderungen unterliegt und
von Verfügbarkeit abhängig ist. Alle Preise in USD
($US), bei Fremdwährungen gilt der offizielle Wechselkurs
des Überweisungstages. Anfallende Überweisungskosten
gehen zulasten des Kunden.
Zahlung
Der Restbetrag muß ZanzibarEastCoast
sechs (6) Wochen vor Reiseantritt erreichen.Die Unterlagen
werden bei Ankunft auf Sansibar ausgehändigt, oder auf
Wunsch per Einschreiben oder Zustelldienst an Sie geschickt.
Bitte schicken oder faxen Sie Ihren Zahlungsbeleg an ZanzibarEastCoast.
Rechtsbeziehung
Für alle Rechtsbeziehungen,
die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt
das Recht des Staates, in dem ZanzibarEastCoast seinen Wohn-
bzw. Geschäftssitz hat, d.h. Sansibar.
Kündigung
Eine Stornierung/Kündigung
muß schriftlich erfolgen. Folgende Stornierungsgebühren
gelten:
- Bei Stornierung bis zu 41
Tagen vor Ankunft: keine Rückerstattung der Anzahlung,
- von 40 bis zu 14 Tagen vor Ankunft: 50%-ige Rückerstattung
des Gesamtpreises und
- von dreizehn bis zu null Tagen vor Ankunft: keine Rückerstattung!
Es werden keine Zahlungen für
Änderungen des Reiseplans während der Reise oder
für gebuchte Dienste, die nicht beansprucht wurden, zurückerstattet!
Kunden sollten für solche Fälle versichert sein.
Pro Um. und/oder Änderung
einer bereits bestätigten . wird eine Gebühr
von EURO 15 (veränderlich) verlangt.
Versicherung
ZanzibarEastCoast verpflichtet
jeden Kunden/jede Kundin, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
abzuschließen und empfiehlt jedem Kunden/jeder Kundin
den Abschluß von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-
und Reisekrankenversicherung (Ambulanzflug zurück ins
Ursprungsland). ZanzibarEastCoast übernimmt keinerlei
Haftung für Tod, Verletzungen, Krankheit, Schaden und/oder
finanziellen Verlust während Ihrer Reise mit dieser Firma.
Haftung
ZanzibarEastCoast haftet
im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäfts
für:
- die gewissenhafte Reisevorbereitung,
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
- die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen.
Ist ZanzibarEastCoast lediglich
Vermittler fremder Leistungen, so haftet ZanzibarEastCoast
nicht für die Leistungserbringung selbst, sondern lediglich
für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung.
Obwohl ZanzibarEastCoast jede mögliche Anstrengung unternimmt,
um die besten lokalen Anbieter auszuwählen, können
wir nicht für jeglichen persönlichen Schaden oder
Verlust und/oder Beschädigung von Wertgegenständen
verantwortlich gemacht werden, die durch
a) falsche, unzureichende oder willkürliche Durchführungen
von Dienstleistungen oder Teile von ihnen, Angestellten oder
anderen entstehen, die nicht direkt ZanzibarEastCoast unterstellt
sind
b) Defekte oder Ausfälle von Flugzeugen, Fahrzeugen (Land
und Wasser) oder andere Ausrüstungen, die unter Kontrolle
dieser Anbieter stehen.
Führerscheine
Unternimmt der Kunde/die
Kundin eine Selbstfahrertour mit einem Mietfahrzeug, muß
vor Reiseantritt ein internationaler Führerschein, der
hier gültig ist sowie der Führerschein aus dem Ursprungsland,
vorgelegt werden.
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